Ein Rechenbeispiel.

Auf dieser Seite wollen wir dabei helfen zu ermitteln, ob sich Carsharing für Sie als Privatpersonen lohnt. Dabei beziehen wir uns auf die Tarife von teilAuto (siehe teilAuto-Tarife Privatkunden) (Stand: Juni 2019).

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Kosten des Carsharings bei teilAuto

teilAuto bietet für unterschiedliche Nutzungsarten verschiedene Tarifmodelle an: für Wenigfahrende den „Starttarif“, für Vielfahrende den „Vielfahrertarif“ und, sozusagen als Standard, den „Rahmentarif“. Im Folgenden beziehen wir uns allein auf den „Rahmentarif“.

Fixkosten:

Die Fixkosten setzen sich im Rahmentarif zusammen aus:

  • Aufnahmegebühr: 25,- Euro einmalig. (Die Aufnahmegebühr wird in der weiteren Rechnung nicht mit einbezogen, da sie nur ein einziges Mal anfällt.)
  • Kaution: 100,- Euro einmalig. Die Kaution wird bei Ende Mitgliedschaft wieder ausbezahlt (und deswegen in der weiteren Rechnung nicht berücksichtigt).
  • Grundpreis: 9,- Euro/ Monat, also 108,- Euro/ Jahr.
  • Absenkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall (auf 300,- Euro je Schadensfall): 90,- Euro/ Jahr. Dies ist nicht verpflichtend, aber sicherlich ratsam, weil andernfalls die Selbstbeteilung bei 900,- Euro liegt.

Summe: 108 + 90 = 198,- Euro/ Jahr (plus einmalig Aufnahmegebühr und Kaution, also 25 + 100 = 125,- Euro).

Nutzungskosten:

Der Preis für die Nutzung eines Teilautos für eine bei der Buchung anzugebene Nutzungsdauer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • Den Zeitpreis (bspw. 2,20 Euro/ Stunde), der sich aus der Nutzungsdauer des Fahrzeugs ergibt (wobei bei teilAuto nach Stunden, Tagen, Wochenenden und Wochen abgerechnet wird). Dabei muss die Nutzungsdauer bereits bei der Buchung angegeben werden.
  • Den Kilometerpreis, (bspw. 0,24 Euro/ km), also der Preis für jeden gefahrenen Kilometer. Die gefahrenen Kilometer müssen nicht bereits bei der Buchung angegeben werden, sondern werden am Ende der Nutzungsdauer registriert.
  • Die Höhe dieser beiden Preiskomponenten variiert nicht nur in Abhängigkeit der gewählten Tarifklasse („Starttarif“, „Rahmentarif“ und „Vielfahrertarif“), sondern auch nach der Fahrzeugklasse des gebuchten Fahrzeugs („Mini“, „Kleine, Lieferwagen“, „Kompakte, Hochdachkombis“, „Mittelklasse“ und „Transporter, Busse“). Welche Fahrzeugklassen Ihnen dabei konkret zur Auswahl stehen, hängt natürlich davon ab, welche dieser Klassen teilAuto in Ihrer Gegend überhaupt anbietet. In Zwickau würde teilAuto wahrscheinlich mit der Kategorie „Kleine, Lieferwagen“ beginnen, sodass wir uns bei den nachfolgenden Rechenbeispielen auf diese Fahrzeugkategorie beziehen.
Benzinkosten:

Ganz wichtig: Benzinkosten fallen bei Carsharing mit teilAuto nicht an! Diese sind in den Tarifen bereits eingearbeitet, sodass man an der Tankstelle, ohne zu bezahlen, tankt. (Zu diesem Zweck befindet sich in jedem Teilauto eine Tankkarte.)

Kosten für Wartung und Reparatur:

Auch diese fallen bei Carsharing nicht an! Denn beim Carsharing bei teilAuto hat man mit der Bereitstellung und der Instandhaltung der Fahrzeuge nichts zu tun.

Das persönliche Carsharing-Nutzungsprofil

Um nun ermitteln zu können, welche Kosten bei einer Teilnahme am Carsharing ganz konkret entstehen, bietet es sich an, zunächst zu überlegen, für welche Zwecke und in welchem Umfang Sie bislang einen PKW genutzt haben bzw. in Zukunft verwenden wollen.
Um auf dieser Grundlage die diesbezüglichen Kosten bei teilAuto zu ermitteln, gilt es, zu jedem Zweck die zeitliche Dauer sowie den Kilometerbedarf zu bestimmen. Beispiel: Zweck „Wochenend-Großeinkauf“, 3 Stunden, 10 km.
Dies ist noch zu ergänzen um eine Schätzung, wie häufig dieser Zweck bei Ihnen im Jahr auftritt (bzw. wie häufig pro Woche oder Monat und dies dann aufs Jahr hochgerechnet). Beispielsweise: 52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaube, ergibt 46-mal.

Nachdem Sie all ihre Zwecke auf diese Weise hinsichtlich Dauer, Strecke und Häufigkeit definiert haben, können Sie nun zu jedem dieser Zwecke den Einzelpreis und die jährliche Kostenhöhe mittels der Tariftabelle von teilAuto bestimmen.
Gehen Sie hierzu auf die Webseite teilauto.net/carsharing/preise und betätigen Sie dort den Schalter „Alle Preise anzeigen“ (der sich unterhalb der „Beispielfahrten“ befindet). Verwenden Sie dort die Spalten des „Rahmentarifs“ und die Zeile der Fahrzeugkategorie „Kleine, Lieferwagen“ (weil, wie bereits oben gesagt, aller Voraussicht nach in Zwickau zunächst diese Kategorie eingerichtet werden wird). Auf dieser Grundlage gilt also (Stand Juni 2019):

  • ein Zeitpreis von 2,20 Euro/ Stunde, 22,- Euro/ Tag und 132,- Euro/ Woche sowie
  • ein Kilometer-Preis von 0,24 Euro/ km bzw. (ab dem 200. km) 0,17 Euro/ km.

Ein Beispiel:

Zweck „Wochenend-Großeinkauf“

Sie wollen mit dem Auto ca. einmal wöchentlich ihren üblichen Wochend-Großeinkauf erledigen. In zirka 6 Wochen je Jahr fällt bei Ihnen diese Erledigung jedoch nicht an.
Merkmale: Dauer 3 Stunden, Strecke 10 km (Hin- und Rückfahrt je 5 km), Häufigkeit 46-mal/ Jahr (= 52 – 6).
Einzelpreis: 9,- Euro (= 2,2 Euro/ Stunde × 3 + 0,24 Euro/ km × 10) je Wochend-Großeinkauf.
Jahressumme: 414,- Euro (= 9 × 46).

Zweck „Besuche auf dem Land“

Sie wollen ca. alle zwei Wochen Bekannte oder Freunde im Umland besuchen fahren.
Merkmale: Dauer 6 Stunden, Strecke 30 km (= 2 ×15), Häufigkeit 25-mal/ Jahr (= 52 ÷ 2).
Einzelpreis: 20,40 Euro (= 2,2 Euro/ Stunde × 6 + 30 × 0,24 Euro/ km) je Besuch.
Jahressumme: 510,- Euro (= 20,40 × 25).

Zweck „Tagesausflüge“

Sie wollen ca. alle zwei Wochen das Auto für einen Tagesausflug nutzen. Merkmale: Dauer 1 Tag, Strecke 50 km, Häufigkeit 25-mal/ Jahr (= 52 ÷ 2).
Einzelpreis: 34,- Euro (= 22 Euro/ Tag + 50 × 0,24 Euro/ km).
Jahressumme: 850,- Euro/ Jahr (= 34 × 25).

Zweck „Urlaubsreise“

Sie wollen einmal im Jahr für zwei Wochen an die Ostsee fahren.
Merkmale: Dauer 2 Wochen, Strecke 1.300 km (= 2 × 600 km (Hin- und Rückreise) + 100 km (für Sonstiges)).
Einzel-/ Jahrespreis: 499,- Euro (= 264 + 47,76 + 187,17 = 2 × 132 Euro/ Woche + 199 × 0,24 Euro/ km + 1.101 × 0,17 Euro/ km).

Gesamtbedarf

Die Jahres-Nutzungskosten, das heißt, die Gesamtsumme der Kosten für die konkrete Nutzung von Teilautos, ergibt sich aus der Summierung der Jahressummen dieser Zwecke. In unserem Beispiel sind das 2.273,- Euro/ Jahr (= 414 + 510 + 850 + 499).
Um auf die Jahres-Gesamtkosten für Carsharing zu kommen, sind den Jahres-Nutzungskosten noch die aufs Jahr hochgerechneten Fixkosten hinzuzufügen. Im Falle des Rahmentarifs sind das 198,- Euro, sodass im Beispiel Jahres-Gesamtkosten in Höhe von 2.471,- Euro/ Jahr fürs Carsharing ergeben.

Sicher, das ist viel Geld! Aber ist es auch teuer?
Um dies einschätzen zu können, muss man diesen Wert nun mit den Kosten für einen PKW vergleichen. Aber wie hoch sind die Kosten eines PKWs?

Kosten eines PKWs

Wer bereits einen PKW besitzt oder besessen hat, kann nun alle Unterlagen (Kaufvertrag, Rechnungen, Abgaben- und Tankbelege, Weiterverkaufsvertrag oder alternativ die Kontoauszüge) heranziehen und alle Kosten zusammenrechnen und durch die Anzahl der Jahre der Nutzung des PKWS dividieren.
Sie können es sich aber auch einfach machen, indem Sie auf die bei Carsharing.de angeführte Modellrechnung zurückgreifen (siehe hier: Modellrechnung). Diese weist die Kosten für einen PKW mit 3.617,- Euro/ Jahr aus, wobei sich auf einen neu gekauften Kleinwagen bezogen wird.
Sie können aber auch auf unsere Beispielrechnung (siehe nachfolgend) zurückgreifen. Zwar basiert diese auf tatsächlichen Erfahrungen, ist aber dennoch sehr subjektiv. Denn die Kosten eines eigenen PKWs hängen natürlich sehr stark von den konkreten Bedingungen ab und können deswegen sehr unterschiedlich sein. Jedenfalls kommt unsere Beispielrechnung auf 2.503,- Euro/ Jahr.

Vergleichen wir den im obigen Beispiel ermittelten Carsharing-Bedarf in Höhe von 2.471,- Euro/ Jahr beispielsweise mit dem Betrag aus unserer Beispielrechnung, dann stellen wir fest, dass Carsharing nicht teurer als ein eigener PKW ist (und das, obwohl Carsharing überdies auch von der Last, sich mit Werkstätten, Winterreifen und dergleichen befassen zu müssen, befreit!).

Dabei basiert unsere Beispielrechnung auf folgenden Zahlen:

Anschaffungskosten
  • Kaufpreis (Gebrauchtwagen): 5.000,- Euro.
  • Nutzungsdauer 5 Jahre.
  • Erlös aus Weiterverkauf: 1.000 Euro.

= Summe: 800,- Euro/ Jahr (= (5.000 – 1.000) ÷ 5).

Abgaben und Versicherung
  • Haftpflichtversicherung: 400,- Euro/ Jahr.
  • Steuern: 100,- Euro/ Jahr.

= Summe: 500,- Euro/ Jahr.

Instandhaltung
  • Hierzu zählen Kosten für Inspektionen, Reparaturen, TÜV, Winterreifen (Anschaffung, Einlagerung, Wechsel) etc..

= Summe: 400,- Euro/ Jahr (geschätzt).

Benzinkosten
  • Berechnungsgrundlage: Jahreslaufleistung 8.500 km/Jahr, Benzinpreis 1,35 Euro/ Liter, Benzinverbrauch 7 Liter/ 100 km.

= Summe: 803,- Euro/ Jahr (= 8.500 × 1,35 × 7 ÷ 100).

Gesamtsumme
  • 800 + 500 + 400 + 803

= 2.503,- Euro/ Jahr.

Weitere Mobilitätsformen

Unser beispielhafter Vergleich eines eigenen PKWs mit Carsharing bei teilAuto hat jedoch einige „Unschärfen“. Wer genau mitgerechnet hat, wird möglicherweise auch festgestellt haben, dass unserer Beispielrechnung für einen eigenen PKW eine Kilometerlaufleistung von 8.500 km/ Jahr zugrundeliegt, wohingegen es die Beispielliste der Carsharing-Zwecke bloß auf 3.760 km/ Jahr bringt. Es stellt sich also die Frage, wie die Beispielperson die restlichen 4.740 km/ Jahr (= ca. 13 km/ Tag) künftig bewältigen will.

Bus und Bahn (ÖPNV)

Da das von uns gewählte Carsharing-Beispiel keine beruflichen Fahrtwege beinhaltet (was sich mit einem stationsbasierten Carsharing, wie es von teilAuto für Zwickau vorgesehen ist, in der Regel auch nicht lohnt), ist davon auszugehen, dass die Beispielperson entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt. Falls sie aber bislang mit dem PKW gefahren ist, nun aber die Straßenbahn oder den Bus nehmen möchte, müssen bei den Kosten fürs Carsharing auch noch die anfallenden ÖPNV-Kosten hinzugerechnet werden.
Entscheidet sich diese Person dabei für eine Monatskarte, müssten im Rahmen einer Kostenvergleichsrechnung diese Kosten um die bisherigen Kosten für die Nutzung derselben Verkehrsmittel abgezogen werden. Das heißt, wenn die Person bisher die Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau (SVZ) (Tarife siehe hier: SVT-Tarife) im Tarifgebiet ihres Wohn- und Arbeitsortes trotz eigenen PKWs im Umfang von 20,- Euro/ Monat benutzte und künftig eine Monatskarte (55,80 Euro) verwendet, dann entstehen ihr lediglich 35,80 Euro zusätzliche Kosten im Vergleich zu früher. (Stand aller hier genannten SVZ-Tarife (bzw. VMS-Tarife, da die SVZ zum Tarifverbund VMS gehört und in diesem einheitliche Tarife gelten): Juni 2019.)

Dabei können Personen, die mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren, durch diese ÖPNV-Nutzung auch noch Geld sparen. Denn für sie lohnt sich die Nutzung einer Monatskarte im Jahresabo (48,40 Euro/ Monat, also 558,- Euro/ Jahr). Wird diese nämlich für die Wege zur und von der Arbeitsstelle benutzt (= 2 Fahrten/ Tag an 22 Arbeitstagen/ Monat in 12 Monaten abzüglich 24 Urlaubstage (falls man auch tatsächlich verreist) = 504 Fahrten/ Jahr), so kostet jede einzelne dieser Fahrten lediglich 1,11 Euro (statt der 2,- Euro/ Fahrt, wie sie beim 4-Fahrten-Ticket (8,- Euro) anfallen.) Und mit jeder weiteren Fahrt verringert sich dieser Preis sogar noch weiter!

Man macht sich das vielleicht zu wenig bewusst: Während mit jeder Nutzung eines PKWs – egal ob es sich um den eigenen PKW oder um ein Teilauto handelt – die Kosten für Mobilität steigen, verhält es sich mit einer ÖPNV-Monatskarte so, dass jede einzelne Fahrt billiger wird, je häufiger man die Karte in Anspruch nimmt! Dabei lohnt sich eine einfache Monatskarte (d. h. ohne Jahresabo; 55,80 Euro) bereits bei 28 Fahrten. Berücksichtigt man dabei, dass eine ÖPNV-Benutzung meistens zwei Fahrten (nämlich Hin- und Rückfahrt) beinhaltet, dann sind das lediglich 14 ÖPNV-Benutzungen pro Monat. Bei der Monatskarte im Jahresabo sind es 12 ÖPNV-Benutzungen pro Monat.

Wenn nun unsere Beispielperson ihren wöchentlichen wöchentlichen Großeinkauf (siehe oben die Beispielliste der Carsharing-Zwecke) künftig mit dem ÖPNV erledigt, dann entlastet sie ihr Carsharing-Budget. Benutzt sie dafür ihre ÖPNV-Monatskarte spart sie dabei sogar doppelt.

Fahrrad und Fußwege

Eine andere Möglichkeit, dass eigene Carsharing-Budget zu schonen, besteht natürlich auch darin, zum Einkaufen das Fahrrad zu benutzen oder zu Fuß zu gehen. So könnte unsere Beispielperson ihr Einkaufsverhalten dahingehend verändern, dass Sie häufiger in Wohnortnähe einkauft, sodass sie die 5-km-Einkaufsfahrt gar nicht mehr oder nur noch seltener zu unternehmen braucht. Auch hierüber würde sie ihr Carsharing-Budget (und natürlich auch die Umwelt) entlasten.

Fazit

Die genaue Kosteneffizienz von Carsharing lässt sich nur dann genau ermitteln, wenn die Kosten für die Nutzung eines eigenen PKWs bekannt sind. Andernfalls lassen sie sich lediglich schätzen.
Die hier dargelegten Kostenbeispiele zeigen, dass Carsharing möglicherweise sogar kostengünstiger ist als die Anschaffung und Haltung eines eigenen PKWs.

Zu einem Kosteneinsparmodell wird Carsharing aber vor allem erst durch die Veränderung der eigenen Mobilitätsgewohnheiten. Wer häufig den ÖPNV benutzt, benötigt seltener ein Kraftfahrzeug und kann hierüber die persönlichen Ausgaben für PKW-Mobilität verringern. Noch mehr Ersparnis entsteht durch die Ersetzung von PKW-Mobilität durch Eigenbewegung (Fahrrad, Zu-Fuß-Gehen) (was zudem auch gesünder ist), ohne dass man vollständig auf PKW-Mobilität verzichten muss.

Da beim Carsharing die anfallenden Kosten vor allem erst bei jeder konkreten Nutzung eines Teilautos anfallen, ist Carsharing (wie wir bereits in einem früheren Beitrag geschrieben) sehr „kostenflexibel“ – im Gegensatz zu einem eigenen PKW, bei dem sich die Gesamtkosten durch Nichtbenutzung des Fahrzeuges nur geringfügig verringern (da man hierdurch fast ausschließlich und bloß Benzinkosten spart).

Die Vorteile des Carsharings ergeben sich aber nicht nur durch die Möglichkeit einer effektiven Kostenreduktion durch Verringerung von PKW-Benutzungen. Darüberhinaus bietet Carsharing den Vorteil, sich nicht mehr mit der Instandhaltung (Inspektionen, Reparaturen, Reifenwechsel etc.) eines PKWs befassen zu müssen. Bei Carsharing gilt: ich muss mich nur dann mit einem PKW befassen, wenn ich diesen für eine konkrete Fahrt benötige.

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  • Beitrag veröffentlicht:21. Juni 2019